Wir würden uns freuen, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen! Vielleicht lässt
sich ein Zusammenhang finden?
Sie haben Daten, Ergänzungen und Nennungen von Namensträgern?
Wir freuen uns über alle Informationen und Aufzeichnungen aus der Familie, insbesondere vor dem Jahr 1650.
Nach vielen Jahren der Familienforschung kam in mir immer stärker der Wunsch zum Tragen ein Symbol für unsere Familie zu finden, um immaterielle Werte weiterzugeben und eine gewisse Familientradition zu begründen.
Aus diesem Grunde habe ich mich intensiver mit der Recherche über Familienwappen und historische Bezüge für unsere Familie beschäftigt. Im Vorfeld meines 30. Geburtstages im Jahre 1999 habe ich dann mehrere Skizzen für ein Familienwappen entworfen.
Bedauerlicher Weise rückte die Detaillierung und grafische Ausgestaltung der Wappenentwürfe im Anschluß wieder etwas in den Hintergrund. Vor der Vollendung meines 40. Geburtstages wollte ich nun endlich dieses Vorhaben fertigstellen.
Daher habe ich sämtliche Entwürfe und Unterlagen ausgefertigt, um das gestaltete Familienwappen auch offiziell in der Deutschen Wappenrole beim Verein Herold in Berlin eintragen zu lassen.
Somit habe ich als Wappenstifter unserer Familie ein offizielles Wappen gestiftet und würde mich freuen, wenn sich viele Familienmitglieder anschließen und das Wappen unserer Familie mit mir führen möchten. Bitte lesen Sie dazu den Ablauf unter „Voraussetzungen zur Wappenführung“.
BLASONIERUNG:
Wappenschild: Silbern-schwarz schräggeneigt geteilt, oben ein schreitender blauer Löwe, unten ein schrägliegender gestümmelter goldener Stamm.
Helm/Decke: Auf dem blau-silbern-schwarz-golden bewulsteten Helm mit rechts schwarz-goldenen, links blau-silbernen Decken ein wachsender blauer Löwe vor rechts silbern-blau, links schwarz-golden geteilten, die Mündungen mit je drei goldenen Ähren besteckten Büffelhörnern.
Devise: Quid agis, diligenter agas. (was immer Du tust, tue es sorgfältig).
Für das Metall Gold wird im Farbdruck Gelb verwendet, für Silber weiss. Für die im Farbdruck verwendete Farbe Blau bzw. die Schwarz-Weiß-Darstellung des Wappens sind die in der Deutschen Wappenrolle (betreut durch den Verein "Herold" mit Sitz in Berlin) unter DWR 11382/10 aufbewahrten Reinzeichnungen maßgebend.
WAPPENSATZUNG:
Satzung über das Wappen der Familie Stefan Zöllinger – Die Familie Zöllinger und Zellinger aus Hainsfarth und dem Nördlinger Ries – neu angenommen im Jahre 1999 und dessen Verwendung (Wappensatzung) vom 01.01.2009:
Der Wappenführungsberechtigte und Wappenstifter Stefan Zöllinger Dipl.-Betriebswirt (FH), wohnhaft 82008 Unterhaching erlässt folgende Satzung:
§ 1 Wappenbegründung
Der silber und schwarz geteilte Schild nimmt Bezug auf die Farben des Deutschen Ordens, den ersten Lehensherrn des Stammvaters Jacob Zellinger. Der blaue Löwe steht für Mut, Kraft und Durchsetzungsvermögen und damit für die Einwanderung und Mobilität des Jacob Zellinger, welcher vor 1645 „vom Schemberg“ im Bistum Passau nach Hainsfarth ins Nördlinger Ries eingewandert ist und dort einen Hof und mehrere Äcker erworben hat.
Die Farben silber und blau symbolisieren die Ursprungsheimat des Geschlechtes Bayern. Gleichzeitig nehmen die gewählten Farben auch Bezug zum heutigen Gemeindewappen des Ortes Hainsfarth. Der goldene Stamm versinnbildlicht Stärke und Festigkeit. Gleichzeitig steht dieser für die Landnahme und Rodung am namensgebenden Herkunftsort des Geschlechtes (wohl aus Zeiling). Die alten Deutschen Reichsfarben schwarz und gold nehmen auch Bezug auf die Farben des goldenen Kreuzes auf schwarzem Grund im Wappen des Bistums Passau und zu den Farben der verschiedenen Wappen der Zeillinger/Zällinger/Zallinger Ursprungsfamilien aus Bayern und dem heutigen Österreich.
Die Ähren an den Hörnern der Helmzier deuten hin auf den dominanten Beruf des Bauern und die Schollenverbundenheit des Geschlechts. Die keltische Triskele als Medaille symbolisiert die Auseinandersetzung mit der Familiengeschichte und dem damit verbundenen ewigen Zyklus aus Geburt/Leben/Tod und deutet zudem auf die über DNA-Genealogie nachgewiesenen keltischen-germanischen Wurzeln des Geschlechtes hin. Das Kreuz im Helm nimmt Bezug auf die christliche-katholische Familientradition der Familie im Nördlinger Ries und auf den Deutschen Orden, den ersten Lehensherren des Jacob Zellinger.
§ 2 Wappenstifter und geistiger Urheber
Wappenstifter und geistiger Urheber des Familienwappens ist Stefan Zöllinger, Dipl.-Betriebswirt (FH), wohnhaft in Unterhaching.
Im Falle des Ablebens des Wappenstifters treten seine Erben als gesetzliche Rechtsnachfolger an dessen Stelle. Die Erben einigen sich auf einen Nachfolger aus ihrem Kreise oder ernennen einen Familienangehörigen welcher die alleinige Rechtsnachfolge des Wappenstifters im Sinne des §2 und die diesbezüglichen satzungsgemäßen Aufgaben übernimmt. Die Übernahme der Rechtsnachfolge ist an die persönliche Führung des Familiennamens Zöllinger oder Zellinger gebunden.
§ 3 Führungsberechtigung
Zur Vereinfachung des Nachweises über das Vorliegen der Führungsberechtigung genügt es wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Die Berechtigung das Wappen zu führen obliegt
a) dem Wappenstifter Stefan Zöllinger geb. 28.02.1969 in München
b) die den Familiennamen des Wappenstifters fortsetzenden männlichen und weiblichen Nachkommen solange diese den Familiennamen weiterführen (auch z.B. in einem Doppelnamen).
(2.1) Die Berechtigung das Wappen zu führen obliegt den männlichen und weiblichen Nachkommen des
ZÖLLINGER Johann(es) Baptist, Schreinermeister, rk
* 28.06.1815 Ehingen / Ries [Kirchenbuch Ehingen Eintragung Nr. 3, S. 198/1815] + 26.07.1889 Ehingen / Ries [Standesamt Ehingen Urkunde Nr. 11/1889]
solange diese den Familiennamen weiterführen (auch z.B. in einem Doppelnamen) und die
Voraussetzungen zur Wappenführung gemäß §4 erfüllt sind.
(Anmerkung: Johannes Zöllinger war der erste im Mannestamme bei dem sich in der direkten Linie die Schreibweise des Familiennamens mit „ö“ zu Zöllinger manifestiert hat.)
(2.2) Berechtigung Schopfloher Linie
Die Berechtigung das Wappen zu führen obliegt sämtlichen männlichen und weiblichen Nachkommen des Begründers der LINIE aus SCHOPFLOHE
ZÖLLINGER Johann Alois, Schreinermeister, Landwirt, rk
* 31.03.1855 Ehingen / Ries [Ehingen Buch 4/S. 24/1855] + 12.12.1924 Schopflohe / Ries [Schopflohe Nr. 2/1924] oo (S) 23.10.1882 Ehingen, Donau-Ries [Ehingen Nr. 4/1882] RIEGER Theresia, Bäuerin * 16.02.1855 Hochaltingen / Ries + 10.12.1899 Schopflohe / Ries [Schopflohe Nr. 7/1899]
solange diese den Familiennamen weiterführen (auch z.B. in einem Doppelnamen) und die
Voraussetzungen zur Wappenführung gemäß §4 erfüllt sind.
Die Berechtigung das Wappen zu führen obliegt der LINIE des Geschlechtes aus EHINGEN, den ehelichen männlichen und weiblichen Nachkommen des
ZELLINGER Johannes Georg, vietor (Büttner), rk
* err. 1681 Spielberg Gnotzheim [Gnotzheim Heiratsproklamation] + 27.02.1758 Ehingen / Ries [Ehingen Buch 3/S. 36/1758]
solange diese den Familiennamen weiterführen (auch z.B. in einem Doppelnamen) und die
Voraussetzungen zur Wappenführung gemäß §4 erfüllt sind.
Die Berechtigung das Wappen zu führen obliegt der LINIE des Geschlechtes aus HAINSFARTH, den ehelichen männlichen und weiblichen Nachkommen des
ZELLINGER Jacob, Deutschordischer Lehenbauer, rk
* ca. 1620 „Schemberg“ Bistum Passau/Bayern um 1643 Zuwanderung nach Hainsfarth 14.11.1645 erstmalige Erwähnung durch die Geburt des Sohnes Caspar in Hainsfarth + ca. 1686 Hainsfarth
solange diese den Familiennamen weiterführen (auch z.B. in einem Doppelnamen) und die
Voraussetzungen zur Wappenführung gemäß §4 erfüllt sind.
Ist für den Ehemann das Vorliegen einer Führungsberechtigung gemäß § 3 1 – 4 bestätigt, so kann die Ehefrau ebenfalls das Familienwappen führen sofern diese den Familiennamen Zöllinger oder Zellinger angenommen hat. Dies gilt ausdrücklich nicht für einen Doppelnamen. Die Führungsberechtigung erlischt automatisch im Falle der Scheidung oder / und im Falle des Ablegens des Familiennamens.
Liegt für den Vater des adoptierten Kindes eine Führungsberechtigung gemäß § 3 1 – 4 vor, so kann das adoptierte Kind ebenfalls das Familienwappen führen sofern der Familiennamen Zöllinger oder Zellinger angenommen wurde und ohne weitere Namenszusätze oder Doppelnamen geführt wird.
§ 4 Voraussetzungen zur Wappenführung
Zur Führung des Familienwappens müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
§ 5 Verwendung des Wappens
(1) Das Recht zur Wappenführung umfasst jegliche Verwendung des Wappens
a) als Siegel und Siegelring
b) auf Drucksachen
c) auf elektronischen Medien (Internet, Speichermedien etc.)
(2) Die Verwendung des Wappens, insbesondere kommerzieller Art, durch andere als unter § 3 genannte Stellen, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wappenstifters oder einer durch diesen beauftragten Person.
(3) Führungsberechtigte nach
(4) Eine Verwendung des Wappens zu heraldisch-wissenschaftlichen Zwecken durch die Deutsche Wappenrolle (betreut durch den Verein 'Herold' mit Sitz in Berlin) wird gestattet.
(5) Die Verwendung des Wappens in einem Kontext oder Zusammenhang der als nicht üblich für ein Familienwappen oder herabwürdigend angesehen werden kann ist untersagt.
§ 6 Gelistete wappenführende Familien
Zu den bisher gelisteten und bestätigten Familien gehören:
Die Zöllinger in Albstadt
Die Zellinger in Aufhausen
Die Zöllinger in Erlangen
Die Zöllinger in Gilching
Die Zöllinger in Hainsfarth
Die Zellinger aus Hausen
Die Zöllinger in Kempten
Die Zöllinger in London, UK
Die Zöllinger in Marxheim
Die Zöllinger in Mühlheim an der Ruhr
Die Zöllinger in München-Allach
Die Zellinger in München-Laim
Die Zellinger in Oettingen
Die Zellinger in St. Louis, USA
Die Zellinger in Luxemburg
Die Zöllinger in Unterhaching
Sollten Sie zum Kreis der führungsberechtigten Familien gehören, bitte kontaktieren Sie mich um Ihre persönliche Wappenbestätigung zu erhalten.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2009 in Kraft.
Aktuellste Version vom 28.12.2014.
Unterhaching, den 09.01.2009
Stefan Zöllinger, Wappenstifter
Unser Familienwappen wurde nun im Band 74 der Deutschen Wappenrolle veröffentlicht. Damit ist es nun offiziell. Wer möchte kann den Band beim C. A. Starke Verlag oder im Buchhandel unter ISBN 978-3-7980-0074-2 zum Preis von 29 € beziehen.